Die Schweiz hat kein einzelnes KI-Gesetz, doch die Finanzmarktaufsicht, internationale Managementstandards und die extraterritoriale Reichweite des EU-KI-Gesetzes prägen bereits, was Schweizer Organisationen tun müssen. Der gemeinsame Nenner ist der Nachweis — und ihn zu erbringen ist ein Messproblem.
Die Schweiz verfügt über kein einzelnes, eigenständiges KI-Gesetz. Dieses Fehlen könnte als Fehlen von Pflichten missverstanden werden. Das ist es nicht. KI-Systeme, die von Schweizer Banken, Versicherern, Spitälern, Pharmaunternehmen und öffentlichen Stellen eingesetzt werden, unterliegen bereits einem Geflecht aus Aufsichtserwartungen, internationalen Standards und extraterritorialen Regeln. Zu verstehen, wie diese zusammenpassen — und was sie gemeinsam haben —, ist der erste Schritt zu einer belastbaren Compliance-Haltung.
Der gemeinsame Nenner ist der Nachweis. Jedes der unten genannten Regelwerke stellt in seiner eigenen Sprache dieselbe grundlegende Frage: Können Sie belegen, dass Ihr KI-System dauerhaft innerhalb akzeptabler Grenzen funktioniert? Für nicht-deterministische Systeme — alles, was auf grossen Sprachmodellen oder maschinellem Lernen beruht — ist das keine Ja/Nein-Frage. Es ist ein Messproblem.
FINMA: Aufsicht ohne «KI-Gesetz»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat keine KI-spezifische Regulierung erlassen und muss dies möglicherweise auch nicht. Ihr bestehendes Rahmenwerk für Modellrisiken, operationelle Risiken und Governance gilt direkt für KI-Systeme im Banken- und Versicherungswesen. Von beaufsichtigten Instituten wird erwartet, dass sie Modelle vor und während des Einsatzes validieren, das operationelle Risiko rund um kritische Systeme steuern, klare Verantwortlichkeit wahren und erklären und belegen können, wie ein System zu seinen Ergebnissen gelangt.
Bei einem deterministischen Modell kann sich die Validierung auf reproduzierbare Ergebnisse stützen. Bei einem stochastischen KI-System ist «es hat bei der Prüfung funktioniert» keine Validierung — der nächste Durchlauf kann anders ausfallen. Was die FINMA-Erwartungen in der Praxis nahelegen, ist die Notwendigkeit, das Verhalten statistisch zu charakterisieren: nicht eine einzelne bestandene Prüfung, sondern eine quantifizierte Aussage darüber, wie oft das System seinen Vertrag erfüllt.
Siehe unsere ausführliche Notiz zu FINMA & KI im Bankwesen.
ISO/IEC 42001: ein Managementsystem für KI
ISO/IEC 42001 ist der internationale Standard für KI-Managementsysteme — das KI-Pendant zu ISO 27001 für Informationssicherheit. Er ist freiwillig, doch Schweizer Organisationen führen ihn zunehmend ein, weil die Zertifizierung einen anerkannten, prüfbaren Weg bietet, verantwortungsvolle KI-Governance zu zeigen. Der Standard verlangt Risikobeurteilung, definierte Kontrollen, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung über den gesamten KI-Lebenszyklus.
Überwachung und kontinuierliche Verbesserung setzen wiederum Messung voraus. Ein Managementsystem, das nicht quantifizieren kann, wie seine KI-Systeme tatsächlich funktionieren, weist eine Lücke zwischen den dokumentierten Kontrollen und der betrieblichen Realität auf.
Siehe unsere Notiz zu ISO/IEC 42001.
Das EU-KI-Gesetz: extraterritoriale Reichweite in die Schweiz
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, doch das EU-KI-Gesetz kann für Schweizer Organisationen gelten, deren KI-Systeme auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden. Für Hochrisikosysteme legt das Gesetz Anforderungen an Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Genauigkeit, Robustheit und nachgelagerte Überwachung fest. Schweizer Exporteure und Schweizer Tochtergesellschaften von EU-Konzernen können unabhängig vom inländischen Recht in den Anwendungsbereich fallen.
Die Begriffe «Genauigkeit» und «Robustheit» des Gesetzes sind erneut eine Forderung nach quantifizierten Nachweisen über die Zeit — nicht nach einem einmaligen Zertifikat.
Der gemeinsame Nenner: von der Pflicht zum Nachweis
Über FINMA-Aufsicht, ISO/IEC 42001 und das EU-KI-Gesetz hinweg läuft die praktische Anforderung zusammen:
- Verhalten charakterisieren, nicht behaupten. Ein nicht-deterministisches System braucht eine Beschreibung seiner Ergebnisverteilung, nicht einen einzelnen bestandenen Test.
- Schwellenwerte explizit festlegen. Welche Erfolgsquote bei welchem Vertrauensniveau ist für diesen Anwendungsfall akzeptabel?
- Auf Abweichung überwachen. Der Nachweis von gestern zertifiziert nicht das Modell von heute.
- Prüfbar machen. Nachweise, die eine Aufsichtsbehörde oder ein Prüfer einsehen kann, sind besser als Zusicherungen, die sie auf Vertrauen hinnehmen müssen.
Das sind zunächst keine rechtlichen Fragen. Es sind Messfragen — und sie sind lösbar.
Was zu tun ist
Die Disziplin, die diese Fragen beantwortet, ist das probabilistische Testen: Jeder Durchlauf eines KI-Systems wird als Versuch behandelt, die Erfolgsquote über viele Durchläufe beobachtet und statistische Inferenz angewandt, um zu entscheiden, ob die wahre zugrundeliegende Quote einen definierten Schwellenwert bei einem angegebenen Vertrauensniveau erreicht. Damit wird aus «das Modell scheint in Ordnung» eine quantifizierte, wiederholbare, prüfbare Aussage — genau die Form von Nachweis, nach der die obigen Regelwerke greifen.
Die Open-Source-Werkzeuge dafür finden sich auf unserer technischen Schwesterseite mavai.org — darunter punit für Java und feotest für Rust, validiert gegen ein gemeinsames statistisches Orakel. Die Regulierung schafft die Pflicht; probabilistisches Testen ist ein praktischer Weg, den Nachweis zu erbringen.
Um zu verfolgen, wie sich diese Anforderungen entwickeln, sehen Sie unseren Regulierungsnachrichten-Feed und die ausführlicheren Einblicke.
